Jede Frau hat Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme in der Schwangerschaft. Im Wochenbett und bis zum Ende der Stillzeit.
Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Der Umfang und die Vergütung für diese Leistungen sind in der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) geregelt.
Vorsorgeuntersuchung
In entspannter Atmosphäre mit ausreichend Zeit
Die im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen:
- Ertasten der Kindslage
- Beobachten des kindl. Wachstums
- Abhören der kindl. Herztöne mit dem Herztonrohr(Pinard-Rohr) bzw. CTG-Kontrollen
- Blutdruckmessung
- Gewichtskontrolle
- Urin- und Blutuntersuchung
- Vaginale Untersuchung, falls notwendig
Die 3 vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen führt Ihre Frauenärztin durch.
Hilfe bei Beschwerden
Sanfte Behandlung mit alternativen Heilmethoden.
In der Schwangerschaft können vielfältige Belastungen auftreten. Durch die Anwendung alternativer Heilmethoden können sich die Beschwerden bessern. Gemeinsam finden wir ein passendes Mittel.
Zum Beispiel bei:
- Übelkeit oder Sodbrennen
- Kreislaufstörungen oder Blutarmut
- Wassereinlagerungen, Krampfadern
- Rückenschmerzen